Landesschüler*innenrat Nds. 0511 120 8817 Info@lsr-nds.de

Wahlen

Die Wahlen auf dem Weg in den LSR

Schülervertretung beginnt bei den Schüler*innen selbst. Die Schüler*innen in Niedersachsen wählen ihre*n Klassensprecher*in sowie deren Stellvertreter*innen, welche gemeinsam den Schülerrat bilden. Der Schülerrat wählt eine*n Sprecher*in oder ein Sprecher*innen-Team, welches meistens SV (Schülervertretung) genannt wird.

Dazu wählt der Schülerrat / die SV eine*n Vertreter*in im Kreisschülerrat(KSR) bzw. Stadtschülerrat(SSR). Der KSR bzw. SSR wählt ebenfalls eine*n Sprecher*in oder ein Sprecher*innen-Team und darf darüber hinaus dem Kreistag bzw. Stadtrat ein Mitglied für den lokalen Schulausschuss vorschlagen, welches dann vom Kreistag bzw. Stadtrat formell benannt wird und damit Stimmrecht in den Sitzungen des Schulausschusses hat.

Wichtiges für den LSR: alle KSR- und SSR-Mitglieder (in der Region Hannover die Mitglieder des Regionsschülerrates) sind wahl- und stimmberechtigt bei den Wahlen zum Landesschüler*innenrat.

Die Wahlen für den LSR

In jedem ehemaligen Regierungsbezirk – wovon es insgesamt vier gibt – wird je ein*e Vertreter*in für die Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen, Förderschulen, Oberschulen und Schulen in freier Trägerschaft gewählt; darüber hinaus jeweils zwei Vertreter*innen für die berufsbildenden Schulen.

Zur Durchführung der Wahlen werden auf der Wahlversammlung auf Bezirksebene jeweils alle KSR- und SSR-Vertreter*innen einer Schulform, welche der Einladung gefolgt sind, in einer Gruppe zusammengefasst und wählen aus dieser Gruppe den*die Vertreter*in ihrer Schulform im Landesschüler*innenrat.

Wer die meisten Stimmen bekommt, ist dann Vertreter*in der Schulform des Regierungsbezirks im Landesschüler*innnenrat. Wer die zweitmeisten Stimmen bekommen hat, ist stellvertretendes Mitglied.