Der Landesschülerrat Niedersachsen fordert, dass Notenschutz bei Legasthenie und Dyskalkulie verlässlich bis zum Schulabschluss und in allen Prüfungen möglich sein muss. Die geplanten Regelungen reichen aus Sicht der Schülerinnen und Schüler nicht aus.
Besonders bei Dyskalkulie ist die derzeitige Begrenzung problematisch: Wenn Notenschutz nur bis Klasse 4 vorgesehen ist, werden betroffene Schülerinnen und Schüler nach der Grundschule mit einer anerkannten Lernstörung weitgehend allein gelassen. Dyskalkulie verschwindet nicht mit dem Übergang auf die weiterführende Schule. Wer weiter Schwierigkeiten im Umgang mit Zahlen, Rechenwegen oder mathematischen Grundoperationen hat, braucht auch später faire Bedingungen.
Auch für Schülerinnen und Schüler mit Legasthenie bestehen erhebliche Probleme, insbesondere in der gymnasialen Oberstufe. Dort gewinnt die Rechtschreibbewertung in vielen Fächern an Bedeutung. Wenn Rechtschreibfehler trotz diagnostizierter Legasthenie voll in die Bewertung einfließen, kann dies die fachliche Leistung verzerren. Entscheidend darf nicht sein, ob jemand fehlerfrei schreibt, sondern ob das fachliche Wissen vorhanden
„Notenschutz bedeutet nicht, Leistung abzuschaffen. Dieses Argument ist schlicht falsch. Es geht darum, Leistung fair sichtbar zu machen“, erklärt Otto Ellerbrock, Vorsitzender des niedersächsischen Landesschülerrates.
„Eine anerkannte Lernstörung endet nicht nach der Grundschule und auch nicht vor der Oberstufe. Wer Bildungsgerechtigkeit ernst meint, muss dafür sorgen, dass Schülerinnen und Schüler bis zum Schulabschluss faire Bedingungen haben.“
Der Landesschülerrat weist die Behauptung zurück, Notenschutz sei eine ungerechtfertigte Bevorzugung. Vielmehr geht es um Chancengleichheit. Schülerinnen und Schüler mit Legasthenie oder Dyskalkulie sollen nicht besser bewertet werden, sondern ihre tatsächlichen fachlichen Kompetenzen zeigen können, ohne durch ihre Lernstörung zusätzlich benachteiligt zu werden. Zudem ist Notenschutz immer nur die Ultima Ratio, also die letzte Unterstützungsmaßnahme, wenn andere Hilfen nicht ausreichen. Es geht dabei um vergleichsweise wenige betroffene Schülerinnen und Schüler. Die politische Debatte darüber steht deshalb in keinem Verhältnis zur tatsächlichen Dimension des Themas.
Gerade mit Blick auf Abschlüsse, Ausbildung und Studium braucht es Regelungen, die nicht mitten in der Schullaufbahn faktisch ins Leere laufen. Der Landesschülerrat fordert deshalb, Notenschutz für Dyskalkulie über die Grundschule hinaus zu ermöglichen und die besonderen Herausforderungen von Legasthenikerinnen und Legasthenikern in der Oberstufe stärker zu berücksichtigen.
„Im politischen Raum wird seit Monaten über Lösungen für benachteiligte Schüler:innen gesprochen. Wer es damit ernst meint, darf beim Notenschutz nicht auf halbem Weg stehen bleiben“, so Ellerbrock weiter.
„Viele Abgeordnete haben verstanden, dass Handlungsbedarf besteht. Jetzt erwarten wir, dass daraus endlich konkrete und verlässliche Regelungen werden und nicht nur weitere Diskussionen auf dem Rücken betroffener Schülerinnen und Schüler.“
