Der Niedersächsische Landtag hat heute die Novelle des Niedersächsischen Schulgesetzes beschlossen. Der Landesschülerrat Niedersachsen sieht darin einzelne positive Entwicklungen, insbesondere bei den Arbeitsmöglichkeiten der Schülervertretungen. Gleichzeitig bleiben zentrale Forderungen nach einer stärkeren demokratischen Mitbestimmung von Schülerinnen und Schülern unerfüllt.
„Wir begrüßen, dass mit der Schulgesetznovelle einzelne Forderungen des Landesschülerrates aufgegriffen wurden. Dazu gehören insbesondere die Möglichkeit digitaler Sitzungen für den Landesschülerrat sowie die verbindliche Einführung von Klassenräten an allen Schulen.
Erklärt der Vorsitzende des Landesschülerrates Niedersachsen, Otto Ellerbrock
Die Kultusministerin hat in der Debatte darauf hingewiesen, dass der Landesschülerrat viele Teile der Novelle ausdrücklich gelobt habe. Das stimmt. Die Novelle enthält eine Reihe sinnvoller und wichtiger Verbesserungen. Sie hat zugleich angemerkt, dass der Landesschülerrat immer etwas fordere. Auch das stimmt. Wir wollen mehr Mitbestimmung, weil die Schülerinnen und Schüler in Niedersachsen mehr Demokratiebildung verdienen. Demokratie wird nicht allein durch Unterricht vermittelt, sondern vor allem dadurch, dass junge Menschen erleben, dass ihre Stimme zählt und ihre Beteiligung konkrete Auswirkungen hat.
Gerade deshalb bleibt festzuhalten, dass die Novelle bei der Stärkung demokratischer Mitbestimmung hinter ihren Möglichkeiten zurückbleibt. Die Einführung von Klassenräten ist ein wichtiger erster Schritt, doch echte Mitbestimmung endet nicht bei der Beratung innerhalb einer Klasse. Die Schulverfassung wurde nicht grundlegend weiterentwickelt. Schülerinnen und Schüler erhalten damit auch künftig nur begrenzte Einflussmöglichkeiten auf Entscheidungen, die ihren Schulalltag unmittelbar betreffen.
Klassenräte stärken die Demokratiebildung und ermöglichen es Schülerinnen und Schülern, demokratische Prozesse kennenzulernen und einzuüben. Demokratie endet jedoch nicht beim Austausch von Meinungen. Wer Demokratie erleben soll, muss auch die Möglichkeit haben, Entscheidungen mitzugestalten. Die wesentlichen Entscheidungen werden weiterhin in der Gesamtkonferenz und anderen schulischen Gremien getroffen, ohne dass die Mitwirkungsrechte von Schülerinnen und Schülern dort wesentlich gestärkt wurden. Mitbestimmung ist das A und O demokratischer Bildung. Hier bleibt die Novelle hinter ihren Möglichkeiten zurück.
Auch beim Thema Chancengerechtigkeit besteht Nachholbedarf. Zwar wurden Nachteilsausgleich und Notenschutz gesetzlich verankert, insbesondere für Schülerinnen und Schüler mit Dyskalkulie und Lese-Rechtschreib-Störung wurden jedoch keine ausreichenden Verbesserungen geschaffen. Hier besteht weiterhin erheblicher Handlungsbedarf, damit individuelle Nachteile nicht zu dauerhaften Bildungsnachteilen werden.
Darüber hinaus bleibt die Freistellung von Schülervertreterinnen und Schülervertretern weiterhin von Entscheidungen der jeweiligen Schulleitungen abhängig. Der Landesschülerrat hatte sich für eine klare gesetzliche Regelung eingesetzt, um demokratisches Engagement verlässlich abzusichern. Dass noch vor wenigen Tagen einem Vorstandsmitglied des Landesschülerrates die Teilnahme an einer Veranstaltung mit Ministerpräsident Olaf Lies nicht ermöglicht wurde, zeigt, dass die bestehenden Regelungen in der Praxis weiterhin zu Problemen führen und ehrenamtliches Engagement erschweren können.
Wir erwarten nun von Kultusministerin Julia Willie Hamburg, einen breiten Beteiligungsprozess mit den schulischen Verbänden und Interessenvertretungen zu starten, um gemeinsam über die Weiterentwicklung der Schulverfassung zu beraten. Wenn Demokratiebildung ernst genommen wird, müssen Schülerinnen und Schüler künftig dort stärker beteiligt werden, wo die wesentlichen Entscheidungen getroffen werden.
Der Landesschülerrat wird sich deshalb auch weiterhin für eine echte Stärkung der Schülerpartizipation und eine moderne, demokratische Schulverfassung in Niedersachsen einsetzen.
