Wahlen zum LSR
Wer kann wählen und gewählt werden?
Der Landesschülerrat ist das Sprachrohr aller Schülerinnen und Schüler in Niedersachsen auf Landesebene. Er setzt sich aus Mitgliedern zusammen, die aus den Kreisschülerräten (KSR) und den Stadtschülerräten kreisfreier Städte gewählt werden.
Wie läuft die Wahl ab?
Einladung zur Wahlversammlung: Die Landesschulbehörde lädt die Vertreterinnen und Vertreter der Kreisschülerräte (KSR) und der Stadtschülerräte zu einer Wahlversammlung ein. Diese Einladung erfolgt mit einer Frist von drei Wochen.
Wahlvorstand und Kandidaten: In der Wahlversammlung wird zunächst ein Wahlvorstand gewählt, der die Wahl leitet. Anschließend werden die Kandidatinnen und Kandidaten für den Landesschülerrat vorgestellt.
Abstimmung: Die Wahl erfolgt in der Regel durch Handaufheben. Wenn jedoch eine geheime Wahl gefordert wird, findet diese schriftlich mit Stimmzetteln statt. Diejenigen Kandidaten, die die meisten Stimmen erhalten, werden in den Landesschülerrat gewählt.
Bekanntgabe der Ergebnisse: Nach der Wahl werden die Ergebnisse unmittelbar bekannt gegeben und dokumentiert. Die Landesschulbehörde veröffentlicht das Wahlergebnis anschließend offiziell
Warum ist die Wahl wichtig?
Die Wahl zum Landesschülerrat ist eure Chance, mitzubestimmen, wer eure Interessen auf Landesebene vertritt. Durch die Teilnahme an den Wahlen der Kreisschülerräte und des Landesschülerrats könnt ihr Einfluss darauf nehmen, wie Schule und Bildung in Niedersachsen gestaltet werden.
Wie kannst du dich beteiligen?
Möchtest du mitbestimmen? Dann informiere dich bei deiner Schülervertretung über die Wahlen im Kreisschülerrat und unterstütze die Kandidatinnen und Kandidaten, die deine Interessen vertreten. Deine Stimme zählt und trägt dazu bei, eine starke Schülervertretung in Niedersachsen zu schaffen!
Aber auch wenn du nicht gewählt bist, kannst du Anträge beim Landesschülerrat stelle.
Das kannst du hier tun.